- Stützfrucht
- Stụ̈tz|frucht 〈f. 7u〉 in leicht lagernde Frucht (z. B. Erbsen) eingesäte standfeste Frucht (z. B. Getreide), an die sich die erste anklammern kann
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Stụ̈tz|frucht, die (Landw.): Pflanze mit kräftiger Wuchsform, die zur Stützung einer schwächlicheren Art zusammen mit dieser gepflanzt bzw. eingesät wird.
Universal-Lexikon. 2012.